Krankenversichertenkarte: Kassenärzte fordern Honorarnachzahlung

Deutsches Ärzteblatt (1997)

Bei den Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Kassenärzten über die neuen Gesamtverträge wird die Krankenversichertenkarte eine bedeutsame Rolle spielen. Die KBV glaubt nachweisen zu können, daß die Plastikkärtchen -1994 bundesweit eingeführt – zu einer erheblichen Zunahme des Leistungsbedarfs geführt haben. Allein für die Jahre 1996 und 1997 errechnet sich daraus eine Honorarnachforderung von rund drei Milliarden DM. Die Primärkassen sind stärker betroffen als die Ersatzkassen.

Daß mit der Krankenversichertenkarte die niedergelassenen Ärzte vermehrt in Anspruch genommen werden würden, war der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bereits vor der bundesweiten Einführung der Plastikkarte klar. Die Krankenkassen haben eine solche Möglichkeit zumindest nicht ausgeschlossen. Deshalb findet sich in der Vereinbarung über die Einführung der Krankenversichertenkarte ein Paragraph, der auf diese Situation eingeht:

„Wird eine Zunahme des Leistungsbedarfs als Folge eines durch die Krankenversichertenkarte geänderten Inan-spruchnahmever-haltens gemeinsam festgestellt, so werden die Partner dieser Vereinbarung (KBV und Spitzenverbände der Krankenkassen, Anmerkung der Redaktion) darauf hinwirken, daß die Partner der Gesamtverträge in ihren jeweiligen Vergütungsvereinbarungen entsprechende Ausgleichsregelungen treffen.“

Im Klartext: Führt die Chipkarte nachweislich zu mehr Fällen, muß es auch mehr Honorar geben. Die KBV hat zwischenzeitlich keine Zweifel mehr, daß eine solche Entwicklung in den vergangenen Jahren eingetreten ist. Das Mehr an Leistungsbedarf sei einerseits durch Versicherte verursacht worden,

► die mit der Karte verschiedene Ärzte „getestet“ oder sich eine Zweitmeinung eingeholt hätten;

► die bewußt mehrere Ärzte aufgesucht hätten, um ein von ihnen gewünschtes Arznei- oder Heilmittel zu erhalten.

Andererseits ließe sich die Zunahme des Leistungsbedarfs auf das „Vagabundieren“ gültiger, überzähliger Krankenversichertenkarten zurückführen. Die Zahl wird auf zwei Millionen geschätzt.
Dr. med. Lothar Krimmel, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, verweist auf eine Studie aus dem Jahr 1996 – erhoben vom Wissenschaftlichen Institut der Ortskrankenkassen (WidO) und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) – sowie auf eine repräsentative Befragung von Infratest und der GFK Gesundheits- und Pharma-markt-Forschung. Danach sieht mehr als die Hälfte aller GKV-Versicherten einen Vorteil der Krankenversichertenkarte darin, mehrere Ärzte um ihre Meinung bitten zu können. Knapp 20 Prozent der Versicherten haben eine Disposition zur extensiven Nutzung der Chipkarte.

Die jährlichen Fallzahlanalysen des ZI bringen weitere Erkenntnisse: 1995 sind die Fallzahlen der niedergelassenen Ärzte um 2,6 Prozentpunkte stärker gestiegen als sonst üblich. Für 1996 zeichnet sich ebenfalls eine überproportionale Zunahme (rund zwei Prozentpunkte) ab. Der Trend, so Krimmel, setze sich fort. Folgeuntersuchungen hätten gezeigt, daß es seit der Einführung der Krankenversichertenkarte zu einem „erheblichen Zuwachs an Mehrfachinanspruchnahmen von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen“ gekommen sei.

Entwicklung der Fallzahlen je Arzt von 1980 bis 1996 in den alten Bundesländern (Index 1980 = 100)

Grafik: Entwicklung der Fallzahlen je Arzt von 1980 bis 1996 in den alten Bundesländern (Index 1980 = 100)

Im selben Maße, in dem die genannten Untersuchungen einen wachsenden Einfluß der Krankenversichertenkarte auf die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen erkennen ließen, versuchten die Krankenkassen nach Überzeugung der KBV, diese Effekte „herunterzureden“ und weitere gemeinsame Studien zu verzögern. Krimmel ist sich dennoch sicher, daß die Auswirkungen der Chipkarte nicht länger ernsthaft bestritten werden können. Verfolgt man die Entwicklung der Fallzahlen von 1980 an, spricht tatsächlich vieles für diese Einschätzung. Bis 1994 sinken die Fallzahlen von Jahr zu Jahr kontinuierlich. Mit der Einführung der Krankenversichertenkarte steigen sie wieder an – ein Effekt, der nach Auffassung der KBV nur durch die Chipkarte erklärbar ist.

Weil sich die Auswirkungen der Karte erst von 1996 an statistisch erfassen lassen, beziehen sich die Honoraransprüche der Kassenärztlichen Vereinigungen erstmals auf die Jahre 1996 und 1997. Aber auch für diesen Zeitraum kommen beachtliche Beträge zusammen. Dr. Lothar Krimmel beziffert den Honorarmehrbedarf aufgrund des geänderten Inanspruchnahmeverhaltens der Versicherten auf 2,6 Prozent der Gesamtvergütung für 1996 und 4,6 Prozent für 1997. Das entspricht einer Honorarnachforderung an die Ersatzkassen in Höhe von 1,22 Milliarden DM und 1,87 Milliarden DM an die Primärkassen. Summa summarum: rund drei Milliarden DM.

Die KBV schlägt den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder vor, mit den Krankenkassen zunächst über eine Verrechnung verschiedener Ansprüche zu verhandeln. Während die Kassen Rückforderungen wegen der zu hoch geschätzten Grundlohnsummenentwicklung in den Jahren 1996 und 1997 anmelden, fordern die KVen Honorarnachzahlungen wegen des vermehrten Leistungsbedarfs aufgrund der Chipkarte ein.

Eine Alternative zu diesem Vorgehen sind die anstehenden Verhandlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen über die Gesamtverträge. Angesichts der gegenwärtigen Verhandlungsstrategie der Kassen (siehe dazu auch den Leitartikel in diesem Heft) dürfte eine Einigung schwierig sein. Dies um so mehr, als die Auswirkungen der Krankenversichertenkarte nach dem Vertragstext von beiden Verhandlungspartnern gemeinsam festgestellt werden müssen. Erst dann wäre die Grundlage für Ausgleichsregelungen gegeben. Sollten die Kassen sich der gemeinsamen Feststellung verweigern, könnten bei Verhandlungen über die Gesamtverträge die Schiedsämter zur Klärung der Streitfrage angerufen werden.

Verfasser
Redaktion Deutsches Ärzteblatt (Josef Maus)

Quellenangabe
REDAKTION Deutsches Ärzteblatt (Josef Maus): Krankenversichertenkarte: Kassenärzte fordern Honorarnachzahlung. In: Deutsches Ärzteblatt (Deutscher Ärzte-Verlag GmbH, 50859 Köln), Jg. 94, Heft 34-35, 25. August 1997, S. A-2175 (19)

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