Die KV Berlin bremst den Fortschritt

ARZT & WIRTSCHAFT (2005)
Die KV Berlin bremst den Fortschritt

Gesundheitspolitische Kommentare von Dr. med. Lothar Krimmel

Die Kassenärztlichen Vereinigungen stehen seit langem im Verdacht, strukturelle Entwicklungen des Systems zu blockieren. Ein aktuelles Beispiel aus Berlin scheint diesen Vorwurf erneut zu belegen: Eine Fachärztin für Laboratoriumsmedizin und Transfusionsmedizin wollte zusammen mit einem Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründen.

Der Frage, ob die beteiligten Fachgruppen das Kriterium des „Fachübergreifenden“ nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen, war schon vorab kompetent beantwortet worden: Das Bundesgesundheitsministerium (BMGS) hatte klargestellt, dass es ausschließlich darauf ankomme, ob es sich dabei um eigenständige Fachgebiete nach der Weiterbildungsordnung handelt. Und dies treffe auf die angesprochenen Gebiete eindeutig zu.

Die KVen legen ihren Ärzten Steine in den Weg

Doch an den KV-dominierten Zulassungsgremien in Berlin prallte dies ab. In fast schon höhnischer Weise argumentierten sie, man wolle den Begriff des „Fachübergreifenden“ mit Leben füllen und sehe ihn daher bei sich inhaltlich überschneidenden Fachgebieten nicht als gegeben an. Das BMGS habe den von ihm selbst geprägten Begriff der fachübergreifenden Tätigkeit eben schlichtweg zu formal interpretiert; es komme statt dessen auf den „Geist“ der gesetzlichen Vorschrift an. Dass die Beamten des BMGS durch die formale Definition die kooperationswilligen Ärzte gerade vor Willkürakten der Zulassungsgremien schützen wollten, blieb gänzlich unbeachtet.

Das BMGS sieht sich durch diesen Fall in der Auffassung bestätigt, dass die KVen nach wie vor die eigentlichen Bremser im System sind und ihren eigenen Mitgliedern – wo immer möglich – Steine in den Weg legen, wenn es um die Entwicklung fortschrittlicher Strukturen und die Umsetzung gesetzlicher Optionen geht. Dass in Berlin möglicherweise auch noch alte Seilschaften im Hintergrund an der Entscheidung mitgewirkt haben, macht die Angelegenheit für die KV nicht weniger peinlich.

In jedem Fall hat die KV Berlin dem KV-System einen Bärendienst erwiesen. Denn die Politik will angesichts solcher Fehlleistungen offensichtlich den Einfluss der KVen weiter zurückdrängen. Langfristig soll es nach den Vorstellungen maßgeblicher Gesundheitspolitiker weder beim Sicherstellungsauftrag der KVen noch bei der Pflichtmitgliedschaft der Vertragsärzte bleiben.

Eine weitere Konsequenz des Berliner Willküraktes gegen die betroffenen Kollegen wird schon sehr bald wirksam werden können: Das BMGS ist offensichtlich zu der Überzeugung gekommen, dass KV-Vertreter selbst mit vernünftigen Vorgaben nicht sinnvoll umgehen können. Deswegen wird die Forderung nach einer „fachübergreifenden“ Tätigkeit des MVZ wohl im Zuge des anstehenden GMG-Änderungsgesetzes gestrichen werden. Ab dem 1. Januar 2006 können dann voraussichtlich auch zwei fachgleiche Ärzte ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen. Die Blockadehaltung der KV Berlin hat somit auch einen positiven Effekt für den notwendigen Strukturwandel. Auch wenn dieser Effekt mit einer weiteren Demontage der KVen einhergehen wird.

Autor
Dr. med. Lothar Krimmel

Quellenangabe
KRIMMEL, Dr. med. Lothar: Die KV Berlin bremst den Fortschritt – Ceterum Censeo: Gesundheitspolitische Kommentare von Dr. med. Lothar Krimmel. In: ARZT & WIRTSCHAFT (verlag moderne industrie GmbH, 86899 Landsberg), 02/2005

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