Fetisch Grundlohnsumme

ARZT & WIRTSCHAFT (2002)
Fetisch Grundlohnsumme

Gesundheitspolitische Kommentare von Dr. med. Lothar Krimmel

Der 4. Dezember 1998 war für die Kassenärzte in Ost und West ein denkwürdiger Tag: Der Bundestagsausschuss für Gesundheit beriet abschließend über das Solidaritätsstärkungsgesetz und dabei über eine Bestimmung zur Angleichung der kassenärztlichen Gesamtvergütungen in Ost und West. Obwohl niemand die Textvorlage richtig verstand, feilte man sprachlich am Vorschlag der KBV, den man grundsätzlich akzeptierte, noch etwas herum.

Dies hatte dramatische Konsequenzen, unter denen die Kassenärzte in Ost und West noch heute leiden. Während nämlich der von der KBV formulierte Vorschlag den Ausgleich der Vergütungsdifferenzen durch die Krankenkassen vorsah, wurde durch die „redaktionelle“ Umformulierung daraus ein „In-sich-Geschäft“ der Kassenärzte: Nunmehr sollten die West-KVen die Angleichung der Gesamtvergütungen der Ost-KVen selbst bezahlen. Als man den Parlamentariern am „Morgen danach“ ihren Fehler mitteilte, war die Verblüffung groß. Indes, der parlamentarische Zeitablauf ließ keinerlei Änderung mehr zu. Alea jacta! Es gab ein paar Entschuldigungen und aufmunternde Worte, korrigiert wurde aber auch später nichts mehr. Seither zahlen die Kassenärzte im Westen Jahr für Jahr rund 200 Millionen Mark für ein „parlamentarisches Versehen“.

Die Ursachen für die anhaltende kassenärztliche Honorarmisere reichen noch weiter zurück: Als im Jahr 1985 zur Einführung der EBM-Reform ’87 die KBV freiwillig der erstmaligen Anbindung der Arzthonorare an die Kasseneinnahmen in Gestalt der Grundlohnsumme zustimmte, ahnten wohl nur die Strategen auf Kassenseite, dass sich dieser Vertrag einmal zu ihrem größten honorarpolitischen Erfolg entwickeln sollte. Zwar machte Horst Seehofer den Kassenärzten mit dem sogenannten Regelleistungsvolumen 1997 wieder Hoffnung, die Grundlohnsumme in den Orkus der Kassenarztgeschichte verdammen zu können; jedoch wurde diese Perspektive schon im besagten Dezember 1998 wieder von der rot-grünen Koalition kassiert

Seither wurde die Grundlohnsummen-Knute durch einen kleinen Trick sogar weiter verstärkt: Durch den Bezug auf das jeweils zurückliegende Jahr hecheln die Kassenärzte der tatsächlichen Entwicklung hinterher – ganz wie beim Hase-und-Igel-Spiel. Entwickelt sich die Grundlohnsumme in einem Jahr positiv, werden die Kassenärzte per Gesetz auf das nächste Jahr vertröstet. Im nächsten Jahr, in dem eigentlich die gute Entwicklung des Vorjahres den Honoraren zugeschlagen werden soll, sieht es dann aber wirtschaftlich vielleicht wieder schlechter aus – so zum Beispiel in den Jahren 2000 und 2001. Die Kassen verweisen darauf – unterstützt durch Schiedsämter und Sozialgerichte – , dass sie die hohe Grundlohnsumme aus dem Vorjahr nicht mehr bedienen können.

In den Folgejahren kann sich dieser kassenärztliche Schweinezyklus wiederholen. Im Ergebnis bleiben die Kassenarzthonorare somit Jahr für Jahr hinter der Grundlohnsumme zurück. In früheren Zeiten hätten gläubige Menschen von einer „wundersamen Honorarverminderung“ gesprochen. Heute weiß man: In den Chefetagen der Krankenkassen sitzen die besseren Strategen.

Autor
Dr. med. Lothar Krimmel

Quellenangabe
KRIMMEL, Dr. med. Lothar: Fetisch Grundlohnsumme – Ceterum Censeo: Gesundheitspolitische Kommentare von Dr. med. Lothar Krimmel. In: ARZT & WIRTSCHAFT (verlag moderne industrie GmbH, 86899 Landsberg), 01/2002

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