Kostenerstattung: wie es funktioniert

Dipmed – Deutsches Institut für Privatmedizin (2003)

Nutzen-Argumentation gegenüber dem Patienten

Zulässige Informationen
Ihre Krankenkasse zahlt für medizinisch notwendige Leistungen nur, wenn diese Leistungen auch kostengünstig sind. Den aus meiner Sicht optimalen Behandlungsstil kann ich nur als Privatbehandlung anbieten. Für die Behandlung auf Chipkarte muss ich von diesem Behandlungsstil Abstriche machen Bei Privatbehandlung kann ich Ihren Hausbesuchswünschen besser entgegenkommen. Bei Privatbehandlung kann ich in der Terminvergabe flexibler sein.

Nicht zulässige oder missverständliche Informationen
Ihre Krankenkasse zahlt nicht mehr für medizinisch notwendigen Leistungen. Wenn mein Budget ausgeschöpft ist, kann ich Ihnen medizinisch notwendige Leistungen nur noch als Privatbehandlung anbieten Für Kassenpatienten kann ich keine Hausbesuch mehr machen. Für Kassenpatienten habe ich keine Termine mehr.

In der privatmedizinischen Nutzen-Argumentation gegenüber Patienten werden in der Praxis nicht selten erhebliche Fehler gemacht, die zwar angesichts des häufig anzutreffenden ärztlichen Unmuts über die Bedingungen der Kassenmedizin verständlich sind, die jedoch gleichwohl einen Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten darstellen und deswegen disziplinarrechtliche Konsequenzen haben können.

Deshalb ist es von großer praktischer Bedeutung, die betreffenden Formulierungen „vertragsarztkonform“ auszugestalten. Dabei zeigt sich, dass die zulässige Ausdrucksweise häufig nur um wenige Nuancen neben der unzulässigen Formulierung liegt und dabei teilweise sogar eine noch größere argumentative Wirkung entfaltet.