Kostenerstattung: wie es funktioniert

Dipmed – Deutsches Institut für Privatmedizin (2003)

Kostenerstattung zum GOÄ-Einfachsatz?
Der falsche Weg!

  • Das Gestaltungs-Instrument „Kostenerstattung“ wird zum Nulltarif verschleudert.
  • Die Privatbehandlung wird durch die Einführung einer „Billig-Kostenerstattung“ abgewertet.
  • Der politischer Druck auf die GOÄ-Steigerungssätze steigt erheblich.
  • Kostenerstattung als reine Zahlungsalternative ohne inhaltliches Angebot kann jederzeit wieder politisch kassiert werden.
  • Es kommt keinerlei zusätzliches Geld ins System.

Mitte 2004 haben einige ärztliche Gruppierungen die Idee einer „Billig-Kostenerstattung“ vorgestellt. Unter dem Eindruck der hohen Kosten für private Zusatzversicherungstarife propagieren sie eine Liquidation in der Nähe des GOÄ-Einfachsatzes, um Kostenerstattung für möglichst viele Versicherte erschwinglich zu machen. Ziel dieser Aktionen ist weniger die Propagierung der Privatmedizin, sondern eher die grundsätzliche Ablösung des Sachleistungs- durch ein Kostenerstattungssystem. Dabei wird jedoch übersehen, dass der Versicherte selbst bei einem solchen Angebot aufgrund möglicher Restkosten in den verschiedenen ambulanten Leistungssektoren nicht unerhebliche finanzielle Risiken eingehen würde. Spätestens nach der obligatorischen Beratung durch seine Krankenkasse dürfte sich ein solches Angebot daher für ihn erledigt haben.

Eine solche „Strategie“ ist deswegen unter Marktaspekten reichlich naiv und zudem hinsichtlich der Auswirkungen auf die bisherige Privatmedizin nicht ungefährlich. Denn die Privatbehandlung, von der weite Teile der Ärzteschaft heute leben, wird durch die Einführung einer „Billig-Kostenerstattung“ abgewertet und gerät selbst in Begründungszwang. Hierdurch wird wiederum der politische Druck auf die GOÄ-Steigerungssätze erheblich verstärkt.