Sektoren der ambulanten Kostenerstattung
- Arzt PKV-GKV: + 150%
- Zahnarzt PKV-GKV: + 30%
- Heimittelerbringer PKV-GKV: + 100%
- Arzneimittel PKV-GKV: + 10%
- Hilfsmittel PKV-GKV: + 0%
Unter den Gründen für den mangelnden Erfolg bisheriger Bemühungen zur Etablierung der Kostenerstattung ragt das bei Patienten und Ärzten weitgehend fehlende Bewusstsein für die Tragweite einer Kostenerstattungs-Entscheidung heraus. Die wichtigste Erkenntnis für die Ärzte ist dabei, dass sie unter allen ambulanten Leistungserbringern am meisten von der Kostenerstattung profitieren; denn in keinem anderen Bereich liegen die privaten Vergütungssätze dermaßen deutlich über den Kassensätzen. Diese Diskrepanz zwischen EBM- und GOÄ-Sätzen hat eine ganze Reihe bedeutsamer Implikationen, so z.B.:
- Die ärztliche Behandlung birgt für den Kostenerstattungspatienten das größte Kostenrisiko.
- Die ärztliche Behandlung macht den mit Abstand höchsten Anteil an den Prämien privater Zusatzversicherungen aus.
- Das Angebot einzelner Ärzte, bei Kostenerstattungspatienten reduzierte GOÄ-Sätze zu berechnen, befreit den Patienten nicht von der Sorge, wie dies bei anderen Ärzten oder anderen Leistungserbringern gehandhabt wird.
- Die freiwillige Reduzierung von GOÄ-Sätzen bei Kostenerstattungspatienten kann das gesamte GOÄ-Gefüge destabilisieren und damit den geldwerten Vorteil zusätzlicher Kostenerstattungspatienten sogar ins Gegenteil verkehren.