Der Siegeszug der IGeL

ARZT & WIRTSCHAFT (2005)
Ceterum Censeo : Gesundheitspolitische Kommentare von Dr. med. Lothar Krimmel

Gesundheitspolitische Kommentare von Dr. med. Lothar Krimmel

Am 18. März 1998 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) das Konzept der Individuellen Gesundheitsleistungen der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Autor dieses Beitrags, der auch geistiger Urheber des IGeL-Konzepts ist, kann heute mit einer gewissen Befriedigung zur Kenntnis nehmen, dass die „IGeL“ eine einzigartige Erfolgsgeschichte geschrieben haben. Denn es wurde ein neuer, allgemein akzeptierter leistungsrechtlicher Gattungsbegriff geschaffen, der den Ärzten Rechtssicherheit gegeben und zudem mit der positiven Begriffs-Definition die Grundlage für eine Vermarktbarkeit des ärztlichen Angebots geschaffen hat. Doch inzwischen nimmt die Zahl derjenigen zu, die den IGeL-Begriff durch ein anderes Wort ablösen wollen. Dass dabei vor allem gestelzte Ausdrucksformen aus der „Vor-IGeL-Zeit“ wie „Non-GKV-Leistungen“ oder „Selbstzahlerleistungen“ zu hören sind, verwundert ein wenig. Denn die fehlende Durchsetzbarkeit von Negativdefinitionen wie „Non-GKV“ oder von negativ besetzten Begriffen wie „Selbstzahler“ gilt als erwiesen.

Strategische Attacke gegen die Krankenkassen

Natürlich hat der IGeL-Begriff auch Schwächen. In der Ausformulierung ist er den Einen zu sperrig, in der Kurzform klingt er den Anderen zu wenig seriös. Doch gerade dieses Nebeneinander von Kurz- und Langform begründet die Erfolgsgeschichte. Die Kurzform, ursprünglich nur als Projektname verwendet, hat ganz entscheidend zur raschen Verbreitung der Idee beigetragen; die Langfassung wiederum hat das Anliegen jedenfalls verbal unangreifbar gemacht.

Denn das war das eigentliche Kalkül der KBV: Die notwendige strategische Attacke gegen die Krankenkassen verbal so abzusichern, dass sie nicht unter dem ersten politischen Ansturm zusammenbricht. Wer konnte schon gegen „Individuell“, gegen „Gesundheit“ und gegen „Leistung“ ernsthaft etwas vorbringen – und dann gar in dieser Kombination?

Auch im Hinblick auf die „Vermarktung“ ärztlicher Leistungen weist der IGeL-Begriff Schwächen auf, insbesondere weil er nicht das „Angebot“, sondern die „Leistung“ und somit die ärztliche Perspektive betont. Doch genau dies sollte der Begriff auch, weil er vor allem zur leistungsrechtlichen Klarstellung beitragen musste. Anderen wird der IGeL-Begriff allerdings sogar zu viel „vermarktet“. Der Autor selbst kann ein gewisses Unbehagen nicht verbergen, wenn die Bekanntheit des Begriffs zur Präsentation offensichtlich unseriöser Angebote missbraucht wird. Doch dieses Schicksal würde jeder erfolgreich vermarktbare Begriff teilen.

Vor diesem Hintergrund müsste die Ärzteschaft wirklich von allen guten Geistern verlassen sein, wollte sie ernsthaft einen in Politik und Öffentlichkeit gut eingeführten Begriff, der auch noch ein wichtiges honorarpolitisches Kernanliegen repräsentiert, freiwillig aufgeben. Doch der Siegeszug der IGeL – egal ob in der Kurz- oder Langfassung – ist ohnehin nicht mehr aufzuhalten: Im nächsten Jahr wird das Statistische Bundesamt die Individuellen Gesundheitsleistungen sogar erstmals in ihr Statistisches Jahrbuch aufnehmen. Mit der Übernahme des Begriffs in die Beamtensprache sind die IGeL dann wirklich endgültig in der politischen Realität angekommen.

Autor
Dr. med. Lothar Krimmel

Quellenangabe
KRIMMEL, Dr. med. Lothar: Der Siegeszug der IGeL – Ceterum Censeo: Gesundheitspolitische Kommentare von Dr. med. Lothar Krimmel. In: ARZT & WIRTSCHAFT (verlag moderne industrie GmbH, 86899 Landsberg), 11/2005

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